
Was ist Zekat (Zakat)? Nisab, Berechnung und wem die Zekat zusteht
Die Zekat (arabisch: Zakat) ist die jährliche Pflichtabgabe von 2,5 % auf das Vermögen eines Muslims, sobald es nach Abzug von Schulden und Grundbedürfnissen den Nisab – den Gegenwert von 80,18 g Gold – erreicht und ein volles Mondjahr lang gehalten wurde. Sie ist die dritte der fünf Grundpflichten des Islam und wird an acht im Koran genau benannte Empfängergruppen gegeben.
Dieser Leitfaden beantwortet die Fragen, die jedes Jahr wiederkehren: Wer ist zekatpflichtig? Welche Vermögenswerte zählen? Wie wird die Zekat Schritt für Schritt berechnet – und wem darf sie gegeben werden? Dazu die wichtigsten Belege aus Koran und Sunna.
Was bedeutet Zekat?
Das arabische Wort zakat bedeutet wörtlich „Reinheit“ und „Wachstum“. Beides beschreibt, was die Zekat bewirkt: Sie reinigt das Vermögen und die Seele des Gebenden von Geiz, und sie lässt das Vermögen – nach islamischem Verständnis – durch Segen (Baraka) wachsen statt schrumpfen. Rechtlich ist die Zekat fard, also eine verpflichtende Ibadet, keine freiwillige Spende. Wer sie leugnet, stellt eine Grundlage des Glaubens infrage; wer sie aus Nachlässigkeit unterlässt, lädt eine schwere Schuld auf sich.
Im Koran wird die Zekat an mehr als zwanzig Stellen gemeinsam mit dem Gebet genannt – ein Zeichen dafür, dass der Dienst an Allah und der Dienst am Menschen untrennbar zusammengehören:
وَأَقِيمُوا الصَّلَاةَ وَآتُوا الزَّكَاةَ ۚ وَمَا تُقَدِّمُوا لِأَنفُسِكُم مِّنْ خَيْرٍ تَجِدُوهُ عِندَ اللَّهِ
We ekimu's-salate we atu'z-zekah, we ma tukaddimu li-enfusikum min chayrin tedschiduhu indallah.
„Verrichtet das Gebet und entrichtet die Zekat. Und was ihr an Gutem für euch selbst vorausschickt, das werdet ihr bei Allah finden.“ (al-Baqara, 2:110)
Die Zekat in Koran und Sunna
Der Prophet Muhammad (s.a.v.) zählte die Zekat ausdrücklich zu den Fundamenten, auf denen der Islam steht:
بُنِيَ الْإِسْلَامُ عَلَى خَمْسٍ: شَهَادَةِ أَنْ لَا إِلٰهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللَّهِ، وَإِقَامِ الصَّلَاةِ، وَإِيتَاءِ الزَّكَاةِ، وَالْحَجِّ، وَصَوْمِ رَمَضَانَ
„Der Islam ist auf fünf Säulen errichtet: dem Bezeugen, dass es keinen Gott gibt außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zekat, der Pilgerfahrt und dem Fasten im Ramadan.“ (Buchari, Iman, 2; Muslim, Iman, 21)
Als er seinen Gefährten Muadh ibn Dschabal in den Jemen sandte, beschrieb er den Kern der Zekat in einem einzigen Satz: Sie wird
تُؤْخَذُ مِنْ أَغْنِيَائِهِمْ فَتُرَدُّ عَلَى فُقَرَائِهِمْ
„… von ihren Wohlhabenden genommen und ihren Armen zurückgegeben.“ (Buchari, Zakat, 1; Muslim, Iman, 29)
Bemerkenswert ist das Wort „zurückgegeben“: Die Zekat gilt nicht als Geschenk des Reichen, sondern als Anteil, der dem Bedürftigen von vornherein zusteht. Der Koran sagt es ebenso deutlich: „Und in ihrem Vermögen war ein Anrecht für den Bittenden und den Entbehrenden“ (adh-Dhariyat, 51:19). Wie die Zekat sich in das Gefüge der übrigen Gottesdienste einfügt, zeigt unser Leitfaden zu den 5 Grundpflichten des Islam.
Wer ist zekatpflichtig? Die Bedingungen
Zekatpflichtig ist, wer alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Muslim: Die Zekat ist eine Ibadet und gilt daher nur für Muslime.
- Mündig und bei Verstand: Nach hanafitischer Lehre ist das Vermögen von Kindern und geistig Beeinträchtigten zekatfrei; die anderen Rechtsschulen verpflichten den Vormund, für sie Zekat zu zahlen.
- Volles Eigentum: Das Vermögen muss einem selbst gehören und frei verfügbar sein.
- Vermögen über dem Nisab: nach Abzug der fälligen Schulden und der Grundbedürfnisse (Wohnung, Hausrat, Kleidung, Fahrzeug für den eigenen Gebrauch, Arbeitsgeräte).
- Ein Mondjahr (Hawl): Das Vermögen muss ein volles Mondjahr – rund 354 Tage – über dem Nisab gelegen haben.
- Wachstumsfähiges Vermögen: Zekatpflichtig sind Werte, die sich vermehren können oder dafür bestimmt sind – Geld, Gold, Silber, Handelswaren, Vieh, Ernteerträge.
Zur Jahresfrist sagte der Prophet (s.a.v.):
لَا زَكَاةَ فِي مَالٍ حَتَّى يَحُولَ عَلَيْهِ الْحَوْلُ
La zekate fi malin hatta yahula aleyhi'l-hawl.
„Auf ein Vermögen ist keine Zekat fällig, bis ein Jahr darüber vergangen ist.“ (Ibn Madscha, Zakat, 5; Abu Dawud, Zakat, 4)
In der Praxis bedeutet das: Der Tag, an dem Ihr Vermögen zum ersten Mal den Nisab erreicht hat, ist Ihr persönlicher Zekat-Stichtag. Liegt Ihr Vermögen ein Mondjahr später noch immer über dem Nisab, wird die Zekat auf den Bestand an diesem Tag fällig. Viele Muslime legen den Stichtag in den Ramadan, weil gute Taten in diesem Monat besonders belohnt werden – verpflichtend ist das nicht.
Der Nisab: Ab wann ist Zekat fällig?
Der Nisab ist die Mindestgrenze, ab der Vermögen zekatpflichtig wird. Er geht auf die Sunna zurück und wird in Gold oder Silber bemessen:
- Gold: 20 Mithqal, das entspricht 80,18 g reinem (24-karätigem) Gold.
- Silber: 200 Dirham Silber.
Da Geld heute die häufigste Vermögensform ist, wird der Nisab in Euro umgerechnet – und schwankt deshalb mit dem Goldpreis. Der aktuelle Wert lässt sich am einfachsten mit unserem Zekat-Rechner ermitteln, der mit dem tagesaktuellen Goldkurs rechnet. Der Nisab spielt übrigens auch beim Opferfest eine Rolle: Wer an den Festtagen über ihm liegt, ist nach hanafitischer Lehre auch zum Kurban-Opfer verpflichtet.
Auf welches Vermögen wird Zekat gezahlt?
Zekatpflichtig
- Bargeld und Bankguthaben – Girokonto, Sparbuch, Tagesgeld, auch in Fremdwährungen.
- Gold und Silber – Barren, Münzen und nach hanafitischer Lehre auch Schmuck. Die anderen Rechtsschulen nehmen Schmuck für den gewöhnlichen persönlichen Gebrauch aus.
- Handelswaren – Warenbestand eines Geschäfts, bewertet zum aktuellen Verkaufswert.
- Forderungen – Geld, das Ihnen geschuldet wird und dessen Rückzahlung zu erwarten ist.
- Aktien und Fonds – zumindest dann, wenn sie mit Handels- oder Wiederverkaufsabsicht gehalten werden.
- Immobilien mit Verkaufsabsicht – etwa ein Grundstück, das als Kapitalanlage zum Weiterverkauf gekauft wurde.
Nicht zekatpflichtig
- Die selbst bewohnte Wohnung oder das eigene Haus
- Hausrat, Möbel und Kleidung
- Das Auto für den eigenen Gebrauch
- Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsgeräte für den Beruf
- Vermietete Immobilien selbst – zekatpflichtig sind hier die angesparten Mieteinnahmen
Für Ernteerträge (Uschr) und Nutztiere gelten eigene Sätze und Grenzen, die in diesem Leitfaden nicht im Detail behandelt werden.
Zekat berechnen: Schritt für Schritt mit Beispiel
- Stichtag festlegen: der Tag, an dem Ihr Mondjahr seit Erreichen des Nisab vollendet ist.
- Vermögen addieren: Bargeld, Kontoguthaben, Gold und Silber zum Tageskurs, Handelswaren, einbringliche Forderungen.
- Schulden abziehen: fällige Verbindlichkeiten, zum Beispiel offene Rechnungen oder die anstehenden Kreditraten.
- Mit dem Nisab vergleichen: Liegt der Restbetrag unter dem Nisab, ist keine Zekat fällig.
- 2,5 % berechnen: Liegt er darüber, ist ein Vierzigstel (2,5 %) des gesamten Betrags als Zekat zu geben – nicht nur des Teils über dem Nisab.
Ein Beispiel: Am Stichtag besitzt Fatima 3.000 € Bargeld, 6.500 € auf dem Konto und Goldschmuck im Wert von 2.500 €. Sie hat eine fällige Schuld von 2.000 €. Ihr zekatpflichtiges Vermögen beträgt also 3.000 + 6.500 + 2.500 − 2.000 = 10.000 €. Liegt dieser Betrag über dem aktuellen Nisab, beträgt ihre Zekat 10.000 € × 2,5 % = 250 €.
Wer mehrere Vermögensarten hat, rechnet am sichersten mit dem Zekat-Rechner von ILA Europe: Er berücksichtigt Bargeld, Gold (auch in Gramm oder als Münzen), Silber, Forderungen und Schulden und zeigt den fälligen Betrag sofort an.
Wem steht die Zekat zu? Die acht Empfängergruppen
Anders als bei der freiwilligen Sadaka hat Allah die Empfänger der Zekat im Koran selbst festgelegt:
إِنَّمَا الصَّدَقَاتُ لِلْفُقَرَاءِ وَالْمَسَاكِينِ وَالْعَامِلِينَ عَلَيْهَا وَالْمُؤَلَّفَةِ قُلُوبُهُمْ وَفِي الرِّقَابِ وَالْغَارِمِينَ وَفِي سَبِيلِ اللَّهِ وَابْنِ السَّبِيلِ ۖ فَرِيضَةً مِّنَ اللَّهِ ۗ وَاللَّهُ عَلِيمٌ حَكِيمٌ
„Die Zekat ist nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die mit ihrer Verwaltung beauftragt sind, diejenigen, deren Herzen gewonnen werden sollen, für die Befreiung von Sklaven, für die Verschuldeten, für den Weg Allahs und für den Reisenden – eine Verpflichtung von Allah. Und Allah ist allwissend und allweise.“ (at-Tawba, 9:60)
- Die Armen (Fuqara): wer zwar etwas besitzt, aber unter dem Nisab liegt.
- Die Bedürftigen (Masakin): wer nichts besitzt und nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann.
- Die Zekat-Verwalter: wer im Auftrag der Gemeinschaft die Zekat einsammelt und verteilt.
- Diejenigen, deren Herzen gewonnen werden sollen: Menschen, deren Herzen für den Islam geöffnet oder darin gefestigt werden sollen.
- Für die Befreiung von Sklaven: historisch der Freikauf von Menschen aus der Sklaverei.
- Die Verschuldeten (Gharimin): wer seine Schulden aus eigener Kraft nicht begleichen kann.
- Auf dem Weg Allahs (Fi Sabilillah): Einsatz für die Sache Allahs.
- Der Reisende (Ibn as-Sabil): wer unterwegs mittellos geworden ist, auch wenn er zu Hause vermögend ist.
Wer keine Zekat erhalten darf
- Eigene Eltern und Großeltern sowie eigene Kinder und Enkel – für sie besteht ohnehin eine Unterhaltspflicht.
- Der eigene Ehepartner.
- Wer selbst Vermögen über dem Nisab besitzt.
Geschwister, Onkel, Tanten und andere Verwandte dürfen dagegen Zekat erhalten, wenn sie bedürftig sind – und nach einer Überlieferung erhält man dafür sogar doppelten Lohn: für die Gabe und für die Pflege der Verwandtschaft.
Warum die Zekat so schwer wiegt
Der Koran verspricht denen, die Zekat aufrichtig geben, eine Vervielfachung:
وَمَا آتَيْتُم مِّن زَكَاةٍ تُرِيدُونَ وَجْهَ اللَّهِ فَأُولَٰئِكَ هُمُ الْمُضْعِفُونَ
We ma ateytum min zekatin turiduna wedschallahi fe-ulaike humu'l-mud'ifun.
„Und was ihr an Zekat gebt, indem ihr nach dem Antlitz Allahs trachtet – das sind diejenigen, die vielfachen Lohn erhalten.“ (ar-Rum, 30:39)
Der Prophet (s.a.v.) bekräftigte: مَا نَقَصَتْ صَدَقَةٌ مِنْ مَالٍ – „Keine Gabe vermindert das Vermögen“ (Muslim, Birr, 69). Ebenso deutlich ist die Warnung an diejenigen, die ihr Vermögen horten:
وَالَّذِينَ يَكْنِزُونَ الذَّهَبَ وَالْفِضَّةَ وَلَا يُنفِقُونَهَا فِي سَبِيلِ اللَّهِ فَبَشِّرْهُم بِعَذَابٍ أَلِيمٍ
„Denjenigen, die Gold und Silber horten und es nicht auf dem Weg Allahs ausgeben, verkünde eine schmerzhafte Strafe.“ (at-Tawba, 9:34)
In einem Hadith bei Buchari heißt es, dass das Vermögen dessen, der keine Zekat entrichtet, ihm am Tag der Auferstehung als Schlange erscheinen und ihn umschlingen wird (Buchari, Zakat, 3). Die Zekat ist damit nicht nur eine soziale Abgabe, sondern eine Frage der eigenen Rechenschaft vor Allah.
Zekat, Sadaka und Fitra: der Unterschied
- Zekat: verpflichtend, 2,5 % des Vermögens über dem Nisab, einmal pro Mondjahr, nur an die acht Empfängergruppen.
- Sadaka: freiwillig, in jeder Höhe, jederzeit und für jeden guten Zweck. Mehr dazu in unserem Beitrag Sadaka erklärt.
- Zekat al-Fitr (Fitra): eine kleine Pflichtabgabe pro Person am Ende des Ramadan, die vor dem Festgebet gegeben wird – unabhängig von der jährlichen Vermögens-Zekat.
Ihre Zekat mit ILA Europe berechnen und geben
Mit dem Zekat-Rechner ermitteln Sie in wenigen Minuten, ob Sie zekatpflichtig sind und wie hoch Ihre Zekat ist – auf Grundlage des aktuellen Goldkurses. Den berechneten Betrag können Sie anschließend direkt online spenden. Wer zusätzlich freiwillig geben möchte, findet alle Möglichkeiten unter Sadaka & Zekat spenden.
Quellen
- Koran: al-Baqara 2:110; at-Tawba 9:34, 9:60; ar-Rum 30:39; adh-Dhariyat 51:19.
- Hadithe: Buchari, Iman, 2; Muslim, Iman, 21 (Fünf Säulen); Buchari, Zakat, 1; Muslim, Iman, 29 (Hadith von Muadh); Buchari, Zakat, 3; Muslim, Birr, 69; Ibn Madscha, Zakat, 5; Abu Dawud, Zakat, 4.
Häufig gestellte Fragen
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